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   BGH, 12.07.2001 - 4 StR 154/01   

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https://dejure.org/2001,5159
BGH, 12.07.2001 - 4 StR 154/01 (https://dejure.org/2001,5159)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2001 - 4 StR 154/01 (https://dejure.org/2001,5159)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 4 StR 154/01 (https://dejure.org/2001,5159)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 67b Abs. 1 StGB; § 68a StGB; § 126a StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung (Besondere Umstände); Führungsaufsicht; Einstweilige Unterbringung des Beschuldigten; Maßgeblicher Prognosezeitpunkt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Psychiatrisches Krankenhaus - Unterbringung - Maßregel - Vollstreckung - Rechtsmittel - Aussetzung der Vollstreckung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 126a; ; StGB § 67b Abs. 1; ; StGB § 67b Abs. 2; ; StGB § 68b; ; StGB § 63; ; StGB § 67b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 b Abs. 1
    Aussetzung zur Bewährung bei ambulanter Therapie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung -

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - 4 StR 154/01
    Die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten nach § 68b StGB zu erteilenden Weisungen können aber - was bei der Entscheidung über die Frage der Vollstreckungsaussetzung zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2) - eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß er sich einer die Gefahr weiterer Taten ausschließender, ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht.
  • BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Als besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB kommen auch Therapiebereitschaft und Bemühungen zur Aufnahme einer stationären Suchtbehandlung jedenfalls dann in Betracht, wenn die mit der Führungsaufsicht nach § 67b Abs. 2 StGB gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Falle eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich der Angeklagte der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließenden Entwöhnungsbehandlung unterzieht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 154/01, RuP 2002, 192; Beschluss vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01

    Überzeugungsbildung; Inbegriff der Hauptverhandlung (Entscheidung auf Grund

    Der Senat weist darauf hin, daß trotz der erheblichen Gefährlichkeit der abgeurteilten Taten im Blick auf das jugendliche Alter des Angeklagten und auf seinen Zustand die bisherige Begründung der Vollstreckungsaussetzung für sich keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 154/01 -).
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